Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

H & H Group GmbH – CINEQ
Bayerstraße 27, 79576 Weil am Rhein, Deutschland
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der H & H Group GmbH, die ihre Leistungen unter der Marke „CINEQ“ erbringt (nachfolgend „CINEQ“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Zahnärztinnen und Zahnärzte, Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, zahnärztliche Praxen, Kliniken sowie Dentalorganisationen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CINEQ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn CINEQ in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) CINEQ ermöglicht dem Kunden die Beauftragung transparenter Zahnschienen (Aligner). CINEQ richtet dem Kunden hierfür den Zugang zu einem Bestellsystem ein, über das der Kunde Fälle anlegen, Scandaten und Behandlungsangaben übermitteln, Behandlungsplanungen freigeben und Bestellungen aufgeben kann. Das Bestellsystem wird nicht von CINEQ betrieben; CINEQ schuldet weder dessen Bereitstellung noch dessen Verfügbarkeit (§ 12).

(2) CINEQ koordiniert auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten die Herstellung und Lieferung der bestellten Aligner. Die Herstellung erfolgt durch einen von CINEQ beauftragten Fertigungspartner.

(3) CINEQ erbringt keine ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen. Weder das Bestellsystem noch die gelieferten Produkte ersetzen die fachliche Diagnose, die Indikationsstellung oder die Behandlung durch den Kunden. CINEQ schuldet keine medizinische Beratung und keine Prüfung der Behandlungsplanung auf ihre medizinische Richtigkeit oder Eignung im Einzelfall.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von CINEQ sowie im Bestellsystem stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit der Absendung einer Bestellung über das Bestellsystem oder in Textform gegenüber CINEQ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch CINEQ, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrags, zustande. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich CINEQ.

(3) Vor Herstellung wird dem Kunden regelmäßig eine Behandlungsplanung zur Prüfung bereitgestellt. Die Herstellung beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe der Behandlungsplanung durch den Kunden. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Angaben.

§ 4 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Die Indikationsstellung, die Behandlungsplanung, die Freigabe sowie die Durchführung und Überwachung der Behandlung liegen ausschließlich in der fachlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde handelt als klinisch verantwortliche Person.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderliche berufsrechtliche Qualifikation und Zulassung verfügt und dass die Bestellung im Rahmen einer von ihm verantworteten Behandlung erfolgt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und in geeigneter Qualität bereitzustellen, insbesondere geeignete Intraoralscans sowie die notwendigen Behandlungsangaben. Der Kunde verwendet zur Kennzeichnung eines Falls ausschließlich eine pseudonyme Fallreferenz nach Maßgabe des CINEQ-Workflows und übermittelt keine direkten Patientenidentifikationsdaten, soweit diese für die Fertigung nicht erforderlich sind.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die erforderliche Aufklärung und die datenschutzrechtliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegen und dass er berechtigt ist, die übermittelten Daten zum Zwecke der Auftragsdurchführung zu verwenden.

(5) Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Angaben oder auf eine verspätete Freigabe zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von CINEQ.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste von CINEQ oder die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist CINEQ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CINEQ anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

(1) Angegebene Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Circa-Angaben. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit der Freigabe der Behandlungsplanung und dem vollständigen Vorliegen aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen.

(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Praxis- oder Lieferadresse innerhalb der Europäischen Union.

(3) Da es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

(4) Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare, von CINEQ nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen) erschwert oder verzögert, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldeten Beträge im Eigentum von CINEQ.

§ 8 Individuelle Anfertigung, Rückgabe

(1) Die Aligner werden als patientenindividuelle Anfertigungen auf Grundlage der Angaben und der Freigabe des Kunden hergestellt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.

(2) Eine Rücknahme mangelfreier, patientenindividuell gefertigter Produkte ist ausgeschlossen. Die Mängelrechte nach § 9 bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Für die Beschaffenheit der gelieferten Produkte gelten die zum Zeitpunkt der Freigabe vereinbarten Spezifikationen und Angaben. Eine bestimmte medizinische Behandlungswirkung oder ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.

(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt.

(3) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet CINEQ nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Mängelansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist.

§ 10 Haftung

(1) CINEQ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von CINEQ auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von CINEQ für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung von CINEQ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Haftung für Schäden, die auf einer unzutreffenden Indikationsstellung, Behandlungsplanung, Freigabe oder Behandlung durch den Kunden oder auf von ihm unvollständig oder fehlerhaft bereitgestellten Angaben beruhen, ist ausgeschlossen.

§ 11 Produktkonformität und Rollen

(1) Die gelieferten Produkte werden vom Hersteller nach Maßgabe der anwendbaren medizinprodukterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht. CINEQ wird gegenüber dem Kunden als Vertriebsunternehmen tätig.

(2) Die dem Produkt beigefügten Kennzeichnungen, Gebrauchsinformationen und Sicherheitshinweise sind vom Kunden zu beachten und im Rahmen der Behandlung zu berücksichtigen.

§ 12 Zugang zum Bestellsystem, Nutzungsrechte

(1) CINEQ richtet dem Kunden den Zugang zu dem Bestellsystem ein, über das Fälle beauftragt werden. Das Bestellsystem wird von einem Dritten betrieben. CINEQ schuldet dessen Verfügbarkeit nicht; für die Nutzung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Betreibers gelten, auf die CINEQ den Kunden bei der Einrichtung hinweist.

(2) Ist das Bestellsystem vorübergehend nicht erreichbar, kann der Kunde Bestellungen in Textform unmittelbar gegenüber CINEQ abgeben. Die Leistungspflichten von CINEQ aus bereits geschlossenen Verträgen bleiben von einer Störung des Bestellsystems unberührt.

(3) Sämtliche Rechte an der Marke „CINEQ“ sowie den von CINEQ bereitgestellten Inhalten stehen CINEQ zu. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

(4) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Datenschutz

(1) CINEQ verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit CINEQ im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die von ihm veranlasste Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich; dies gilt auch für Daten, die er unmittelbar in das Bestellsystem eingibt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der H & H Group GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CINEQ ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der H & H Group GmbH.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.